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Häufig gestellte Fragen zu Brückenangeboten

Für wen sind die Brückenangebote?

Für Jugendliche, denen der direkte Übertritt aus der Sekundarstufe I (Sekundarschule Niveau A, E und Werkjahr) in die berufliche Grundbildung nicht gelingt.

Wie sind die Aufnahmebedingungen der Brückenangebote?

Je nach Brückenangebot unterschiedlich. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Site Brückenangebote BL unter Aufnahmebedingungen.

Wo erhalte ich Informationen über Brückenangebote?

- auf der Homepage des AfBB

- bei deinem Lehrer oder deiner Lehrerin

- in den BIZ Bottmingen und Liestal

- bei den Schulleitungen der verschiedenen Brückenangebote

- bei der Koordinationsstelle Brückenangebote (Tel. 061 927 28 11)

- an den Informationsabenden im Januar 2010

Wann sind die Informationen für das Schuljahr 2010/2011 erhältlich?

Ab Mitte Januar 2010.

Wo muss ich mich für ein Brückenangebot anmelden?

Alle Anmeldungen von Jugendlichen aus dem Kanton Baselland sind zu schicken an:
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Koordinationsstelle Brückenangebote, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal.

Wo erhalte ich die Anmeldeunterlagen?

Falls du jetzt das neunte Schuljahr einer öffentlichen Schule im Kanton Baselland besuchst: ab Mitte Januar 2010 bei deinem Lehrer oder deiner Lehrerin. Falls du keine oder eine andere Schule besuchst: Im BIZ Bottmingen und Liestal oder bei der Koordinationsstelle Brückenangebote (Tel. 061 927 28 11).

Wann muss ich mich für in Brückenangebot anmelden?

Der Anmeldetermin für das Schuljahr 2010/2011 ist der 2. März 2010.

Kann ich ein zweites Brückenangebot besuchen?

Nein, ausser du hast mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb einen Vorlehrvertrag abgeschlossen. Dann kannst du als zweites Brückenangebot die Vorlehre Baselland, die Vorlehre Gesundheit oder die Vorlehre hauswirtschaftliche Richtung besuchen.

Muss ich als Baselbieter/in für den Besuch eines Brückenangebotes Schulgeld bezahlen?

Nein. Die Kosten der Brückenangebote (pro Schuljahr und Schüler/in zwischen 15'000 und 19'000 Franken) bezahlt der Kanton.

Kann ich ein Brückenangebot im Kanton Baselland besuchen, obwohl ich in einem anderen Kanton wohne?

Unter Umständen. Es gibt je nach Wohnkanton und -gemeinde unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Brückenangebote. Auf jeden Fall benötigst du eine Kostengutsprache. Erkundige dich in deiner Schule oder bei der zuständigen Berufsberatung.

Wer darf Vorlehrlinge ausbilden?

Anerkannte Lehrbetriebe. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Ausbildungsberaterin oder beim zuständigen Ausbildungsberater.